Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 14.11.2002

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 10.01.2003 - 4 WF 121/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3227
OLG Bremen, 10.01.2003 - 4 WF 121/02 (https://dejure.org/2003,3227)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10.01.2003 - 4 WF 121/02 (https://dejure.org/2003,3227)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - 4 WF 121/02 (https://dejure.org/2003,3227)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Trennungsunterhaltsanspruch eines aidskranken Lebenspartners; Unterhaltsanspruch wegen kurzen Zusammenlebens nach Eintragung der Lebenspartnerschaft; Voraussetzungen an einen Unterhaltsanspruch des einen Lebenspartners gegen den getrenntlebenden Partner

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lebenspartnerschaft - Unterhaltsanspruch gegenüber Lebenspartner

  • Judicialis

    LPartG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LPartG § 12
    Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs eines aidskranken Lebenspartners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Trennung nach drei Monaten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Trennung homosexueller Lebenspartner - Unterhaltsanspruch entfällt nicht schon deshalb, weil die Partnerschaft auf dem Papier nur drei Monate dauerte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 879
  • FamRZ 2003, 1280
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.03.1982 - IVb ZR 664/80

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Bremen, 10.01.2003 - 4 WF 121/02
    Ein längeres Zusammenleben vor der Trennung ist, ebenso wie beim Ehegattenunterhalt nach § 1361 BGB (vgl. BGH, FamRZ 1982, 573, 574; 1994, 558), nicht Anspruchsvoraussetzung.

    Der Senat ist, anders als das Familiengericht, der Ansicht, daß sich eine Unbilligkeit der Inanspruchnahme des Beklagten nicht bereits daraus herleiten läßt, daß die Parteien nach Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft nur noch etwa drei Monate zusammengelebt haben, ein Umstand, der auch bei Ehegatten eine Versagung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt aus Billigkeitsgesichtspunkten nicht rechtfertigen würde (vgl. BGH, FamRZ 1982, 573, 575).

  • BGH, 09.02.1994 - XII ZR 220/92

    Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht zusammenlebender Ehegatten

    Auszug aus OLG Bremen, 10.01.2003 - 4 WF 121/02
    Ein längeres Zusammenleben vor der Trennung ist, ebenso wie beim Ehegattenunterhalt nach § 1361 BGB (vgl. BGH, FamRZ 1982, 573, 574; 1994, 558), nicht Anspruchsvoraussetzung.
  • OLG Hamburg, 30.01.2001 - 2 UF 17/00

    Kein Trennungsunterhalt für eine zuvor schon vier Mal verheiratete Frau bei nur

    Auszug aus OLG Bremen, 10.01.2003 - 4 WF 121/02
    Auf die Frage, ob der Anspruch des Klägers gegebenenfalls bis zu der von ihm angestrebten gerichtlichen Aufhebung der Lebenspartnerschaft besteht, oder ob er zeitlich zu begrenzen ist, wie es das OLG Hamburg (FamRZ 2002, 753) in einem vergleichbaren Fall von Trennungsunterhalt unter Ehegatten - mit allerdings wenig überzeugender Begründung - angenommen hat, kommt es im gegenwärtigen Verfahrensstadium nicht an.
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2005 - 6 UF 180/04

    Zum Antrag auf Unterhaltszahlungen gemäß § 12 LPartG a.F.

    Der Senat geht wie das Amtsgericht davon aus, dass unter "Unbilligkeit" nach der alten Gesetzesfassung einfache und nicht grobe Unbilligkeit zu verstehen ist, weil dies dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes und auch dem Willen des Gesetzgebers bei der Schaffung des LPartG entsprochen hat (vgl. OLG Bremen FamRZ 2003, 1280 und Roller FamRZ 2003, 1424, 1426 mit weiteren Nachweisen in FN 20).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.11.2002 - II-4 WF 121/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11314
OLG Düsseldorf, 14.11.2002 - II-4 WF 121/02 (https://dejure.org/2002,11314)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.11.2002 - II-4 WF 121/02 (https://dejure.org/2002,11314)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. November 2002 - II-4 WF 121/02 (https://dejure.org/2002,11314)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 236
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 06.04.1995 - 5 W 159/95

    Negative Feststellungsklage; Streitwert; Gefahr der Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2002 - 4 WF 121/02
    Abgesehen davon, dass irreale Berühmungen auf sinnvolle Werte zurückzuführen sind (OLG Koblenz, MDR 1996, 103), hat sich die Antragstellerin im Rahmen des Zugewinnverfahrens keiner Ansprüche berühmt, die über 200.000,00 DM hinausgehen.
  • BGH, 11.11.2003 - VI ZB 41/03

    Verfahrensrecht - Zuziehung eines Rechtsanwaltes

    aa) Wie das Beschwerdegericht im Ausgangspunkt nicht verkennt, sind die Kosten eines - hier tatsächlich eingeschalteten - Unterbevollmächtigten, der für den am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalt Termine beim Prozeßgericht wahrnimmt, nur dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, soweit durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nach § 28 BRAGO erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden wären (vgl. BGH aaO; zustimmend u.a. Schütt MDR 2003, 236; Madert BGHReport 2003, 154, 155; Enders JurBüro 2003, 169 ff.).
  • BGH, 09.06.2015 - IX ZR 257/14

    Streitwertbemessung: Gebührenstreitwert einer negativen Feststellungsklage

    Durch die Erhebung der Widerklage hat sich der Streitwert jedenfalls nicht verringert (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2003, 236 f).
  • LAG Hamm, 27.07.2007 - 6 Ta 357/07

    Vergleichsmehrwert für eine Ausgleichsklausel in einem Prozessvergleich

    So wie der Streitwert einer negativen Feststellungsklage durch die Höhe der Forderungen bestimmt wird, deren sich der Gläubiger berühmt (Brandenburgisches OLG 20.06.2002 - 10 W 16/01; OLG Düsseldorf 14.11.2002 - 4 WF 121/02), wird der Grad der Ungewissheit bei Schadensersatzforderungen, soweit es um das Risiko der ernstlichen und vollen Inanspruchnahme geht, entscheidend durch das Verhalten der Schadensersatzgläubigerin bestimmt.

    Irreale Berühmungen sind auf sinnvolle Werte zurückzuführen(OLG Düsseldorf 14.11.2002 - 4 WF 121/02).

  • OLG München, 18.05.2010 - 32 W 1288/10

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung

    Streitwert von Klage und Widerklage wären nur dann zu addieren, wenn sich die negative Feststellungsklage gegen weiter gehende, über die Widerklageforderung hinausgehende Forderungen richten würde (OLG Düsseldorf, MDR 2003, 236; BGH NJW-RR 2006, 16/18).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2006 - 7 WF 92/06

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe "zu den

    Nach Schütt (MDR 2003, 236) widerspricht diese Regelung der Grundsatzentscheidung des BGH in FamRZ 2003, 441.
  • OLG Celle, 24.08.2009 - 11 W 39/09

    Verfahrensrecht - Streitwert bei auf Feststellung gerichteter Drittwiderklage

    Streitwert von Klage und Widerklage sind aber nur dann zu addieren, wenn sich die negative Feststellungswiderklage gegen weiter gehende, über die Klageforderung hinausgehende Forderungen richtet (OLG Düsseldorf, MDR 2003, 236).
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